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aktion leben fordert rasche Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld

Manche Frauen bekommen nach der Geburt monatelang kein Kinderbetreuungsgeld und sind nicht versichert, weil der Partner im EU-Ausland lebt. Für viele Frauen ist das existenzbedrohlich.

 

Frau F. ist Klientin von aktion leben. Sie hat bis zum Mutterschutz im Gastgewerbe gearbeitet. Ihr Partner lebt und arbeitet in Italien. Frau F. hätte Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld – und sie würde das auch dringend brauchen, da sie kurz nach der Geburt nicht arbeiten kann. Aber sie bekommt es nicht ausgezahlt. Es fehlen Papiere aus Italien. Die italienischen Behörden sind säumig zu bestätigen, dass sie nicht zuständig sind. Monatelang kämpft sie gegen Windmühlen. Für die Frau F. ist das existenzbedrohlich.
 
Ohne Kinderbetreuungsgeld auch keine Versicherung
„Wohnt der Partner im EU-Ausland, wird routinemäßig überprüft, ob ein Anspruch aus dem Ausland besteht, der die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes mindern könnte. Die erforderlichen Papiere zu bekommen, dauert oft viele Monate, in denen Frauen weder Geld bekommen noch versichert sind“, schildert Mag. Martina Kronthaler, Generalsekretärin von aktion leben österreich die Ursache für belastend lange Wartezeiten auf das Kinderbetreuungsgeld. „Im Fall von Frau F. und vielen anderer Frauen, die hier leben, ist von vorneherein klar, dass Österreich zuständig ist. Doch statt das Geld auszuzahlen und dann gegebenenfalls im Regress aus Italien zurückzuholen, bekommen die Frauen vorsorglich nichts. Das bringt die Frauen in große finanzielle Bedrängnis.“
 
Manchmal muss Delogierung verhindert werden
Die Situation beschreibt Kronthaler als bedrückend: „Wir haben schon erlebt, dass Frauen wegen der Wartezeit auf das Kinderbetreuungsgeld kurz vor der Delogierung standen. Die meist  rein formalen Prüfungen dauern oft viele Monate bis Jahre.  Würden wir als Verein mit Spendenmitteln nicht helfen, hätten die Frauen gar nicht mehr gewusst, wie sie und ihre Babys überleben sollen“.
Alle drei Monate kann wieder ein Antrag auf Überprüfung gestellt werden, passiert dann wieder nichts, muss erneut urgiert werden und das alle drei Monate wieder. „Es ist eine unerträgliche und sehr belastende Situation für Frauen“, schildert Kronthaler.
 
Rasche Auszahlung, Prüfung trotzdem durchführbar
Für die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes sollte der Kindesvater keine Rolle spielen. Der hauptbetreuende Elternteil, meist die Mutter, sollte Kinderbetreuungsgeld erhalten, und zwar in dem Land, in dem sie ihren Hauptwohnsitz hat und ihr Lebensmittelpunkt ist. Ein langes Zuwarten der Auszahlungen schafft Abhängigkeiten und treibt Familien in prekäre Situationen. Die Prüfung ausländischer Ansprüche ist trotzdem durchführbar, soll aber erst nach dem Vorliegen des Ergebnisses zu einer Neuberechnung des Kinderbetreuungsgeldes und gegebenenfalls zu Rückzahlungen führen.
„Das schwächste Glied in dieser Kette sind die Frauen und Kinder. Sie geraten in Not, weil die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der zuständigen Stellen nicht funktioniert. Es wäre dringend nötig, dieses Prozedere zu verändern“, schließt Kronthaler.
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