Donnerstag 25. April 2024

Seelische Narben bei der Leihmutter werden in Kauf genommen

 

Von einer Leihmutter wird verlangt, ihren Körper über mehrere Monate hinweg zur Verfügung zu stellen.

Sie ist in dieser Zeit in dem Prozess gefangen, denn sie kann auch nicht in der Hälfte der Zeit „aussteigen“. Sie muss diese extreme Form des Benützt-Werdens bis zur Geburt aushalten. Sie muss nach der Geburt damit leben, dass sie das Kind weggegeben hat und in den meisten Fällen nie erfahren wird, wie es ihm geht.

Es ist schwer vorstellbar, dass eine Frau, wenn sie der Leihmutterschaft zustimmt, realistisch abschätzen kann, was der Prozess mit ihr machen wird.

 

Der Leihmutter wird zugemutet, das Kind als Ware zu betrachten, das in einem möglichst guten Zustand geliefert werden muss. Über einen Abbruch bei einer Behinderung entscheiden in vielen Fällen allein die AuftraggeberInnen. Ebenso können Mehrlingsreduktionen, das heißt das Töten von Kindern im Mutterleib, verlangt werden. Das überlebende Kind würde dann neben dem toten Geschwister heranwachsen.

 

Sich von einem Kind, das man ausgetragen und geboren hat, trennen zu müssen, ist eine traumatische Erfahrung. Diese Situation sollte keiner Frau vorsätzlich zugemutet werden, ob sie dafür bezahlt wird oder nicht.

Seite drucken
aktion leben österreich
A-1150 Wien, Diefenbachgasse 5/5
T: +43.1.512 52 21 | F: +43.1.512 52 21-25 | E: info@aktionleben.at
Darstellung:
https://www.leihmutterschaft.at/