Friday 4. October 2024

EU Vorstoß gefährdet nationale Verbote von Leihmutterschaft

Ein Regulierungsvorschlag der EU Kommission zu grenzüberschreitende Elternschaft könnte de facto das nationale Verbot von Leihmutterschaft aushebeln. Wir nahmen dazu Stellung und schrieben einen offenen Brief an die Justiz- und die Familienministerin. Dieses Gesetz darf nicht kommen!

 

"Bist Du Elternteil in einem Land, bist du es im jeden Land". Dieser Devise von EU Parlamentspräsidentin Ursula van der Leyen folgend erarbeitete die EU Kommission einen Regulierungsvorschlag für die grenzüberschreitende Anerkennung von Leihmutterschaft. Das ist eine gute Sache, doch es hat einen Haken: auch Leihmutterschaften würden dadurch automatisch anerkannt, die nationalen Verbote praktisch wirkungslos. Dem  grenzüberschreitenden Leihmutterschaftstourismus würde das großen Aufschwung bescheren anstatt ihn einzudämmen.

 

Stellungnahme der aktion leben österreich:

 

Sehr viele Einzelpersonen und Organisationen gaben eine Stellungnahme ab. Nur 4 davon (von insgesamt 880) kamen aus Österreich - darunter die von aktion leben österreich.

 

Wir formuliertenin unserer Stellungnahme (übersetzt):

Wir lehnen den Vorschlag der Kommission zur grenzüberschreitenden Anerkennung von Elternschaft ab, da er die Anerkennung von Leihmutterschaft bedeutet. Leihmutterschaft ist eine höchst umstrittene Technik, die Frauen- und Kinderrechte verletzt und gegen Menschenrechte verstößt. Sie ist laut EU-Parlament ein „ernstes Problem, das die Ausbeutung des weiblichen Körpers und seiner reproduktiven Organe darstellt“. Eine pauschale Anerkennung von Leihmutterschaftsverträgen würde im Gegensatz zu nationalen Verboten von Leihmutterschaft in vielen Ländern der EU stehen, durch die Frauen und Kinder geschützt werden sollen. Leihmutterschaft unterschätzt die Bedeutung der Schwangerschaft für Frauen und Kinder. Eine Verharmlosung dieser Technik, um verständliche Kinderwünsche zu erfüllen, halten wir für fahrlässig. Die Kommission sollte sich vielmehr dafür einsetzen, ein internationales Verbot von Leihmutterschaft durchzusetzen und Frauen wie Kinder zu schützen. Als Mutter muss die Frau gelten, die das Kind geboren hat.

 

Viele weitere Stellungnahmen können Sie hier nachlesen.

 

Offener Brief an die Justizministerin und die Familienministerin

 

Über den Gesetzesvorschlag wird dem Vernehmen nach im Rat der Europäischen Union abgestimmt, einem Gremium, das von den Fachministern der jeweiligen Länder beschickt wird. Wir schrieben deshalb - gemeinsam mit dem katholischen Familienverband, der Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände, der Katholischen Aktion und dem Katholischen Laienrat - einen offenen Brief an Justizministerin Alma Zadić und an Frauen- und Familienministerin Susanne Raab.

 

In diesem fordern wir die Ministerinnen dazu auf, sich für ein internationales Verbot von Leihmutter einzusetzen und dem Vorschlag nicht zuzustimmen.

 

Den Brief an Bundesministerin Raab (ident mit jenem an Bundesministerin Zadic) können Sie hier nachlesen.

 

Antwort von Bundesministerin Susanne Raab

 

Aus dem Büro von Bundesministerin Susanne Raab kam eine erfreuliche Antwort.  Unsere Bedenken gegen die Leihmutterschaft und die Anerkennung der Elternschaft aus ausländischen Leihmutterschaftsvereinbarungen werden vollinhaltlich geteilt. 

 

"Die Leihmutterschaft kann schwere psychische Belastungen bei Leihmüttern  hervorrufen, begünstigt systematische Ausbeutung und Menschenhandel und steht daher im Widerspruch zur Menschenrechtskonvention. Daher hat sich die Österreichische Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm klar dazu bekannt, am Verbot der Leihmutterschaft und den Maßnahmen gegen ihre Kommerzialisierung festzuhalten."

 

Das Familienressort habe in einer Stellungnahme gegenüber dem Justizministerium klargestellt, dass kein diesbezüglicher Normierungsbedarf auf EU-Ebene besteht und die nationalen österreichischen Vorschriften als ausreichend erachtet werden. Vielmehr sei auf internationaler Ebene ein generelles Verbot der Leihmutterschaft zu forcieren.

 

Noch keine Antwort von Bundesministerin Alma Zadic

 

Zuständig ist aber das Bundesministerium für Justiz. Daher bleibt es spannend. Von Bundesministerin Zadic kam noch keine Antwort.

 

Der Justizausschuss im Rat der Europäischen Union tagt in etwa alle zwei Monate. Die Termine und Resultatie sind hier einsehbar ...

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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