Donnerstag 16. Oktober 2025

UN-Bericht für weltweites Verbot von Leihmutterschaft

UN-Sonderberichterstatterin zur Gewalt an Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, fordert in ihrem Bericht ein weltweites Verbot von Leihmutterschaft. Der Bericht wurde am 10. Oktober 2025 der UN-Generalversammlung vorgelegt. Dieser Bericht ist rechtlich nicht bindend, hat empfehlenden Charakter.

 

Der Bericht empfiehlt (gekürzt):

  • die Abschaffung aller Formen der Leihmutterschaft auf internationaler Ebene
  • die Schaffung eines internaltional verbindliches Rechtsinsrument, das dieses Verbot festhält
  • Orientierung des Verbots am nordischen Modell für Prostitution. Das bedeutet eine Bestrafung für Käufer, Kliniken und Agenturen, nicht aber der Leihmütter. Zudem solle es ein Werbeverbot für Leihmutterschaft geben.
  • Stärkung der internationalen Zusammenarbeit zur Identifizierung, Prävention und Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen.
  • Menschenrechtsorgane (u.a.) sollen sich mit den Formen von Missbrauch und Ausbeutung im Zusammenhang mit Leihmutterschaft befassen. 
  • Verabschiedung eines Gesetzes, das die leibliche Mutter eines durch Leihmutterschaft geborenen Kindes als rechtliche Mutter anerkennt und die Übertragung der elterlichen Rechte erst nach der Geburt und innerhalb einer festgelegten Frist zur erneuten Prüfung zulässt. (Anmerkung: keine Vertäge, in denen Leihmutter ihre Elternrechte vorab, schon in der Schwangerschaft, abgeben)
  • Leihmutterschaftsvereinbarungen, auch im Ausland, sollten nicht anerkannt werden, da sie die rechtliche Elternschaft einer genetisch nicht mit dem Kind verwandten Person festhalten. Entscheidungen über die Begründung der elterlichen Beziehungen sollten jedoch Vorrang haben. Kinder, die durch Leihmutterschaft geboren und von ihrer leiblichen Mutter zurückgelassen werden, sollten bis zur Adoption als unbegleitete Minderjährige behandelt und in alternative Betreuung gegeben werden. Familiennahe Lösungen sollten dabei Vorrang haben. Wenn es im besten Interesse des durch Leihmutterschaft geborenen Kindes liegt, könnte der Partner des biologischen Vaters das Kind adoptieren dürfen. So könnte die Normalisierung der Leihmutterschaft vermieden und die ursprüngliche Elternschaft gewahrt werden.
  • Verwenden Sie eine würdevolle, präzise und geschlechtsspezifische Sprache in Recht und Praxis, wenn es um Frauen geht, die an einer Leihmutterschaft beteiligt sind.
  • Schaffung von Rechtsmechanismen, einschließlich Wiedergutmachung und Entschädigung für Frauen und Kinder, die durch Leihmutterschaftsvereinbarungen Schaden erlitten haben, wie z. B. kostenlose oder kostengünstige Rechtshilfe, psychosoziale Unterstützung und finanzielle Hilfe, auch für Leihmütter, die sich dafür entscheiden, das Kind nach der Geburt zu behalten.
  • Stellen Sie sicher, dass das Kindeswohl bei allen Entscheidungen in Bezug auf Elternschaft und Betreuung im Vordergrund steht.
  • Verlangen Sie, dass die Übertragung der elterlichen Rechte von der leiblichen Mutter nur im Rahmen gerichtlicher Adoptionsverfahren erfolgt, die eine Prüfung der elterlichen Eignung beinhalten, die den normalen Adoptionsverfahren entspricht.
  • Verhinderung und Verbot jeglicher Form der Diskriminierung von Kindern, die durch Leihmutterschaft geboren wurden, und Gewährleistung ihres gleichberechtigten Zugangs zu Gesundheitsversorgung, Bildung und sozialem Schutz.
  • Garantieren Sie jedem Kind das Recht auf eine Staatsangehörigkeit und verhindern Sie Staatenlosigkeit, indem Sie sicherstellen, dass das Kind die Staatsangehörigkeit der Mutter oder des Geburtsstaates erhält.
  • Erstellen und führen Sie Register von Eizell- und Samenspendern und stellen Sie die Informationen den durch Leihmutterschaft geborenen Kindern zur Verfügung.
  • Sicherstellung der Haltung aller relevanten Akteure zu ihrer positiven Verpflichtungen zur Verhinderung, Überwachung und Bestrafung aller Menschenrechtsverletzungen und -missbräuche im Zusammenhang mit Leihmutterschaft.
  • Leihmutterschaftsagenturen, Vermittler und andere, die von Leihmutterschaftsvereinbarungen profitieren oder diese ermöglichen, sollen zur Rechenschaft gezogen werden, auch durch strafrechtliche Sanktionen und Vermögensbeschlagnahmungen;
  • Schulungen für Richter und Anwälte zu einem menschenrechtsbasierten Ansatz bei Leihmutterschaftsstreitigkeiten
  • Schaffung spezialisierter Justiz- und Strafverfolgungsmechanismen zur Behandlung von Leihmutterschaftsfragen und Schulung der Strafverfolgungsbehörden zur Erkennung und Bewältigung der Risiken grenzüberschreitender Leihmutterschaftsvereinbarungen;
  • Sammlung und Aufschlüsselung von Daten zu Leihmutterschaft inlusive jener bezogen auf die Leihmütter und Kinder.

Hier geht es zum Bericht.

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Darstellung:
https://www.leihmutterschaft.at/